Versteuerung
Allgemein
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FIP Freifahrtscheine von Mitarbeitenden in Deutschland gelten als Geldwerter Vorteil und unterliegen § 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die FIP Freifahrtscheine sind somit steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Der angerechnete Wert unterscheidet sich je nach Streckennetzlänge die mit dem jeweiligen Freifahrtschein gefahren werden kann und wird jährlich aktualisiert. Mit dem FIP Guide Steuerrechner kannst du den Wert aller deiner Freifahrten berechnen.
Monatlich werden alle Sachbezugswerte zusammengerechnet (auch andere geldwerte Vorteile wie nationale Freifahrten). Wenn die Summe einen gewissen Grenzwert übersteigt (50 € in 2025) wird der gesamte Betrag (nicht nur, was über dem Grenzwert liegt, sondern alles) auf das zu versteuernde Einkommen (üblicherweise das Bruttogehalt) aufgeschlagen. Dementsprechend höher fallen in diesem Monat dann Steuer- und Sozialabgaben aus.
FIP Freifahrtscheine und nationale Fahrvergünstigungen von Angehörigen werden dem Mitarbeitenden angerechnet. Für FIP 50 Tickets wird kein Geldwerter Vorteil berechnet.